Wordpress in Deutschland meist widerrechtlich installiert

Nachdem mich Knut darauf hingewiesen hat, dass in den meisten AGB der Hosting-Provider vermerkt ist, dass man sich um die auf einem Hosting-Paket installierte Software selbst zu verantworten hat, was irgendwie logisch ist, hab ich mal ein paar AGB durchgeforstet und bin auf interessante Verweise gestoßen.

Zuerst wäre da Domainfactory:

7.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden des Anbieters, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden.

Weiter geht es mit All-Inkl:

Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programmes beginnt.

Und zu guter letzt 1&1:

Absatz 10.4: Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von 1&1 erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.

Andere Provider haben ähnliche Zusätze in ihren AGB

Was also im Klartext heisst: Auch wenn wir Wordpress vorinstalliert anbieten oder ihr es selbst installiert, übernehmen wir keinerlei Haftung. Außerdem habt ihr gefälligst zu schauen, dass ihr nicht mehr als 30 Besucher habt, weil unsere Server mit dieser Software mehr nicht aushalten.

Rein theoretisch muss jeder Kunde, der ein Wordpress benutzen will, dessen Quelltext komplett durchschauen, um festzustellen, dass diese Software wirklich den Anforderungen entsprechen. Und wenn mehr Besucher kommen, müsste der Kunde entsprechend wissen, wie er den Server entsprechend schnell entlastet, da sonst eine Kündigung seitens des Hosters berechtigt ist, da der Kunde für Serverbeeinträchtigungen haftet und auch für Ausfälle von anderen Webseiten, die auf den betroffenen Systemen gehostet werden.

Diese Beschränkungen gelten natürlich nicht für Root-Server, sondern nur für Shared-Hosting-Angebote. Auch bei vHost-Angeboten gelten meist diese Regeln.

Und jetzt mal Hand auf’s Herz: Wer von euch hat die AGB seines Hosters gelesen und befolgt diese zu 100%?

PS. Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar.


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